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Bundesregierung beschließt Entwurf für ein Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek
11.05.2005 
Das Bundeskabinett hat unter Federführung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Frau Staatsministerin Dr. Christina Weiss den Entwurf eines Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek beschlossen.

Wesentlicher Zweck der heute beschlossenen Neufassung des Gesetzes über die Deutsche Bibliothek aus dem Jahre 1969 ist es, den Sammelauftrag der Bibliothek auf die Netzpublikationen zu erweitern. Darüber hinaus soll der bisherige Name der Bundesanstalt "Die Deutsche Bibliothek" ihrer tatsächlichen Funktion entsprechend in "Deutsche Nationalbibliothek" geändert werden.



Pressemitteilung
Regierungsentwurf
Die Deutsche Bibliothek