

Wesentlicher Zweck der heute beschlossenen Neufassung des Gesetzes über die Deutsche Bibliothek aus dem Jahre 1969 ist es, den Sammelauftrag der Bibliothek auf die Netzpublikationen zu erweitern. Darüber hinaus soll der bisherige Name der Bundesanstalt "Die Deutsche Bibliothek" ihrer tatsächlichen Funktion entsprechend in "Deutsche Nationalbibliothek" geändert werden.